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ambulante berufliche rehabilitation

Berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt

Nachhaltig, effektiv und zielorientiert vermitteln wir Ihre Versicherten in passgenaue und leistungsgerechte Tätigkeiten im gesamten Bundesgebiet.
Unsere langjährige Expertise bei der Arbeitsvermittlung von Versicherten der gesetzlichen Sozialversicherungen hat mittlerweile dazu geführt, dass wir verstärkt direkt von Arbeitgebern angesprochen werden.
Die Fallbearbeitung unserer Arbeitsvermittlung verläuft hierbei über verschiedene Phasen, die sich in Ihren Ausprägungen immer am individuellen Einzelfall orientieren:

 
Wir bieten Ihnen daher zwei Unterstützungsmodule je nach Falllage an:

I. Assistierte Reha-Arbeitsvermittlung mit psychologischem Ansatz (ARA)

Voraussetzungen:

  • Eingliederungsfähige Versicherte aller Berufsrichtungen mit körperlicher und/oder psychischer Einschränkung
  • Minimale Arbeitsfähigkeit von 50% eines vollen Pensums
  • Motivation zur aktiven Mitarbeit
  • Vermittlungsfähig und arbeitsmarktaffin

 
Ziele:

  • Profiling als Analyse der IST-Situation für Transparenz bzgl. des aktuellen Integrationspotentials und als Messinstrument für den Verlauf der Integration
  • Klärung der Vermittelbarkeit im Rahmen des Assessments nach DIN 33430
  • Erarbeiten & Definition von zukünftigen Arbeitsfeldern und Stellenprofilen durch unsere „Ideenwerkstatt“
  • Erstellen des Bewerbungsdossiers und Aufbau von Bewerbungskompetenzen
  • Vermittlung in eine unbefristete leistungsgerechte Festanstellung im 1. Arbeitsmarkt gemäß  Ressourcenprofil und gesundheitlichen Einschränkungen
  • Bei Bedarf vorgängiges Arbeitstraining im ersten Arbeitsmarkt zur Klärung von Tätigkeitsprofil und Präsenz/Leistungsfähigkeit sowie zur Steigerung des relevante Kompetenzprofils durch unser Modul 4.
  • Betreuung während Trainingsphase zur Unterstützung einer nachhaltigen beruflichen Wiedereingliederung und der Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme.

II. Reha-Integration für SHT-Patienten (SHT-Aktivvermittlung / „SHT-aktiv“)

Voraussetzungen:

  • Eingliederungsfähige Versicherte mit Einschränkungen in Folge einer Schädel-Hirn-Verletzung
  • Unklares Leistungsbild „im ungeschützten Raum“
  • Motivation zur aktiven Mitarbeit
  • Vorhandene Handlungskompetenz
  • Orientierung zu allen Qualitäten

 
Ziele & Phasen der Arbeitsvermittlung „SHT-aktiv“:

1. Assessment  (ca. 1-2 Monate)

  • Evaluierung der IST-Situation gemeinsam mit den Fallbeteiligten
  • Zusammenfassung der Vermittlungshemmnisse und zu berücksichtigenden Faktoren
  • Erstellung des Kompetenzprofils
  • Erarbeitung von beruflichen Perspektiven, Definition von zukünftigen Arbeitsbereichen und deren Anforderungen in enger neuropsychologischer Abstimmung
  • Ermittlung des Förderbedarfs (alle Phasen)
  • Zusammenfassung der Wegeplanung in Abstimmung mit den Fallbeteiligten

 2. Training on the job / ABE  (ca. 1-6 Monate)

  • Erstellung eines Bewerbungsdossiers und Aufbau von Bewerbungskompetenzen
  • Akquise eines ABE-führenden Betriebes im 1. Arbeitsmarkt
  • Durchführung des Arbeitstrainings zur Evaluierung, Steigerung und/oder Stabilisierung der Leistungsfähigkeit. Festigung der neuen Tagesstruktur, ggf. persönliche und psychosoziale Stabilisierung
  • Fortlaufende konsiliarische Erörterung zwischen den Fallbeteiligten
  • Fortlaufende Auswertung zur Sicherstellung der Einhaltung des erarbeiteten Rahmens durch den Versicherten und den Betrieb
  • Klärung und Intervention bei Verlaufs-Unregelmäßigkeiten
  • Intensive neuropsychologische Betreuung vor, während und nach der Trainingsphase
  • Auswertung, & Festlegung der Folgeschritte in Abstimmung mit den Fallbeteiligten

3. Vermittlung  (gem. Ausgangssituation ca. 0-6 Monate)

  • Re-Integration in ein geringfügiges oder sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis unter Berücksichtigung aller vorliegenden Faktoren = Übernahme in Festanstellung durch den ABE-führenden Betrieb oder = erneute Stellen-/Arbeitgeber-Akquise inkl. Vorpraktikum zur Evaluierung der neuen Arbeitsumgebung
  • Fortlaufende konsiliarische Erörterung zwischen den Fallbeteiligten
  • Fortlaufende Auswertung zur Sicherstellung der Einhaltung des erarbeiteten Rahmens durch den Versicherten und den Betrieb
  • Klärung und Intervention bei Verlaufs-Unregelmäßigkeiten
  • Auswertung, & Festlegung der Folgeschritte in Abstimmung mit den Fallbeteiligten

4. Nachbetreuung am Arbeitsplatz  (ca. 1-2 Monate)

  • Fortsetzung der begleitenden Unterstützung zur Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme
  • Fortlaufende konsiliarische Erörterung zwischen den Fallbeteiligten
  • Fortlaufende Auswertung zur Sicherstellung der Einhaltung des erarbeiteten Rahmens durch den Versicherten und den Betrieb
  • Klärung und Intervention bei Verlaufs-Unregelmäßigkeiten

 

Grundlage für die Maßnahme-Dauer bilden insbesondere die Therapie-Fortschritte vor und während der Maßnahme, die aktuelle Arbeitsmarktsituation (Neu-Akquise oder bestehender Betrieb), sowie die persönlichen Kontextfaktoren der/des Versicherten. (3-16 Monate)