II. Reha-Integration für SHT-Patienten (SHT-Aktivvermittlung / „SHT-aktiv“)
Voraussetzungen:
- Eingliederungsfähige Versicherte mit Einschränkungen in Folge einer Schädel-Hirn-Verletzung
- Unklares Leistungsbild „im ungeschützten Raum“
- Motivation zur aktiven Mitarbeit
- Vorhandene Handlungskompetenz
- Orientierung zu allen Qualitäten
Ziele & Phasen der Arbeitsvermittlung „SHT-aktiv“:
1. Assessment (ca. 1-2 Monate)
- Evaluierung der IST-Situation gemeinsam mit den Fallbeteiligten
- Zusammenfassung der Vermittlungshemmnisse und zu berücksichtigenden Faktoren
- Erstellung des Kompetenzprofils
- Erarbeitung von beruflichen Perspektiven, Definition von zukünftigen Arbeitsbereichen und deren Anforderungen in enger neuropsychologischer Abstimmung
- Ermittlung des Förderbedarfs (alle Phasen)
- Zusammenfassung der Wegeplanung in Abstimmung mit den Fallbeteiligten
2. Training on the job / ABE (ca. 1-6 Monate)
- Erstellung eines Bewerbungsdossiers und Aufbau von Bewerbungskompetenzen
- Akquise eines ABE-führenden Betriebes im 1. Arbeitsmarkt
- Durchführung des Arbeitstrainings zur Evaluierung, Steigerung und/oder Stabilisierung der Leistungsfähigkeit. Festigung der neuen Tagesstruktur, ggf. persönliche und psychosoziale Stabilisierung
- Fortlaufende konsiliarische Erörterung zwischen den Fallbeteiligten
- Fortlaufende Auswertung zur Sicherstellung der Einhaltung des erarbeiteten Rahmens durch den Versicherten und den Betrieb
- Klärung und Intervention bei Verlaufs-Unregelmäßigkeiten
- Intensive neuropsychologische Betreuung vor, während und nach der Trainingsphase
- Auswertung, & Festlegung der Folgeschritte in Abstimmung mit den Fallbeteiligten
3. Vermittlung (gem. Ausgangssituation ca. 0-6 Monate)
- Re-Integration in ein geringfügiges oder sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis unter Berücksichtigung aller vorliegenden Faktoren = Übernahme in Festanstellung durch den ABE-führenden Betrieb oder = erneute Stellen-/Arbeitgeber-Akquise inkl. Vorpraktikum zur Evaluierung der neuen Arbeitsumgebung
- Fortlaufende konsiliarische Erörterung zwischen den Fallbeteiligten
- Fortlaufende Auswertung zur Sicherstellung der Einhaltung des erarbeiteten Rahmens durch den Versicherten und den Betrieb
- Klärung und Intervention bei Verlaufs-Unregelmäßigkeiten
- Auswertung, & Festlegung der Folgeschritte in Abstimmung mit den Fallbeteiligten
4. Nachbetreuung am Arbeitsplatz (ca. 1-2 Monate)
- Fortsetzung der begleitenden Unterstützung zur Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme
- Fortlaufende konsiliarische Erörterung zwischen den Fallbeteiligten
- Fortlaufende Auswertung zur Sicherstellung der Einhaltung des erarbeiteten Rahmens durch den Versicherten und den Betrieb
- Klärung und Intervention bei Verlaufs-Unregelmäßigkeiten
Grundlage für die Maßnahme-Dauer bilden insbesondere die Therapie-Fortschritte vor und während der Maßnahme, die aktuelle Arbeitsmarktsituation (Neu-Akquise oder bestehender Betrieb), sowie die persönlichen Kontextfaktoren der/des Versicherten. (3-16 Monate)